Der Erlass enthält Ausführungen zu innergemeinschaftlichen Beförderungen von Wein im Verfahren der Steueraussetzung und im steuerrechtlich freien Verkehr - va auch betreffend Vereinfachungen für "kleine Weinerzeuger" - und stellt klar, dass nationale (innerösterreichische) Beförderungen von Wein und Schaumwein unter Steueraussetzung im Steuergebiet von den Verfahrensverpflichtungen (EMCS) ausgenommen sind und das österreichische Verbrauchsteuerrecht keine Verpflichtungen für Beförderungen von Wein und Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs innerhalb des Steuergebiets vorsieht. Erlass des BMF 22. 11. 2010, BMF-010217/0123-IV/9/2010.