Jene Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, die bereits vor 2008 gegründet wurden, sind derzeit mit umfangreichen Übergangsvorschriften auf die neue Rechtslage nach dem Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007 konfrontiert. Bis zum Jahr 2018 haben zahlreiche gesetzlich vorgesehene Zeitpunkte Auswirkung auf das für sie geltende Besteuerungsregime.