Kostenlose Mitarbeiterkonten für Arbeitnehmer einer Bank stellen einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar; anzusetzen ist dabei jener Betrag, den die Bank ihren Kunden für die Kontoführung üblicherweise in Rechnung stellt, und nicht jener Betrag, den andere Banken dafür verrechnen. Dass die Bank auch anderen Kunden (aufgrund gezielter Preisverhandlungen) Gratiskonten einräumt, steht dem Ansatz eines Sachbezugs ebensowenig entgegen wie die Tatsache, dass sich die Arbeitnehmer bei Dienstantritt zur Kontoführung bei der Arbeitgeberin verpflichten müssen. Auch sieht das EStG 1988 eine Vernachlässigung von Kleinstmengen (hier: 6 € pro Dienstnehmer und Monat) nicht vor. UFS Wien 19. 10. 2010, RV/0241-W/09.