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Höherer Grenzwert für Pensionsabfindungen

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2010/959ÖStZ 2010, 476 Heft 20 v. 18.10.2010

Der auch für die begünstigte Besteuerung nach § 67 Abs 8 lit e EStG maßgebliche Abfi ndungsgrenzbetrag gemäß § 1 Abs 2a PKG beträgt ab 1. 1. 2011 10.800 €. Veröffentlichung der Finanzmarktaufsicht (www.fma.gv.at ).

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