Die MwSt-Erstattungsrichtlinie sieht vor, dass der Erstattungsantrag für das Jahr 2009 spätestens bis 30. 9. 2010 im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen elektronisch vorliegen muss.
Die MwSt-Erstattungsrichtlinie sieht vor, dass der Erstattungsantrag für das Jahr 2009 spätestens bis 30. 9. 2010 im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen elektronisch vorliegen muss.