Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2010/4ÖStZ 2010, 2 Heft 1 und 2 v. 15.1.2010
§ 4 Abs 4 ASVG definiert den freien Dienstnehmer. Von der Kommunalsteuerpflicht sind daher sowohl vollversicherte als auch geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer umfasst.