In Ergänzung der BMF-Info vom 27. 8. 2009, ÖStZ 2009/886, wird bekannt gegeben, dass Artikel 3 des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2009, BGBl I 2009/122, eine Änderung des Gebührengesetzes beinhaltet, derzufolge die Pauschalgebühr für Anträge auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft auf Anträge auf Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgedehnt wird. Weiters wird die Pauschalgebühr bei Minderjährigen gesenkt. Information des BMF 15. 12. 2009, BMF-010206/0291-VI/5/2009.