Prämien, die einer Mitarbeiterin im Sekretariat ("Qualitätsmanagerin") einer Steuerberatungsgesellschaft für folgende Vorschläge gewährt werden, sind nach einer aktuellen Entscheidung nicht steuerbegünstigt, da es sich dabei laut VwGH um allgemein üblich praktizierte Techniken in Kanzleien handelt, die die Grundbedürfnisse eines Kanzleiablaufs regeln: