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Umsatzsteuerdelikte anhand von Beispielen

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2010/937ÖStZ 2010, 469 Heft 19 v. 6.10.2010

(Wöber, SWK 22/2010, S 702)

Anstelle der Beantragung von Zahlungserleichterungen werde gelegentlich - ungeachtet der drohenden Konsequenzen - unrichtigen oder verspäteten Erklärungen der Vorzug gegeben. Anhand von sieben Beispielen wird das Verhältnis des UVA-Delikts gem § 33 Abs 2 lit a FinStrG und des Jahresdelikts gem § 33 Abs 1 FinStrG veranschaulicht.

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