(Schwaiger, SWK 22/2010, S 695)
Werden mehrere Abgaben in einem Schriftstück festgesetzt, kann es sich dabei um mehrere Bescheide handeln. Im Falle von Selbstberechnungsabgaben kann aber auch ein einziger zusammengefasster Bescheid vorliegen. In der Praxis verschwimme diese Unterscheidung und werde kaum wahrgenommen. Ob zu Recht oder zu Unrecht und welche Folgen mit den beiden Varianten verbunden sind, wird vom Autor näher untersucht.