(Joklik-Fürst, SWK 23/24/2010, S 742)
Einem Berufsgeheimnis unterliegende Abgabepflichtige befinden sich in einem scheinbaren Dilemma, denn einerseits besteht im Abgabenverfahren auch für sie eine umfassende Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, andererseits statuiert das Berufsgeheimnis die Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Die Autorin widmet sich der Auflösung dieser Pflichtenkollision.