Werden von ausgeschiedenen Mitgliedern einer Genossenschaft die Ansprüche auf Auszahlung der Geschäftsanteile nicht geltend gemacht, sind als Folge der steuerlichen Neutralität von Genossenschafter-Einlagen auch die bei Ausbuchung der "unbehobenen" Geschäftsanteile entstehenden Buchgewinne bei der Einkommensermittlung der Genossenschaft unberücksichtigt zu lassen. VwGH 4. 8. 2010, 2007/13/0035.