EStG 1988: § 67 Abs 7
VwGH 25. 11. 2009, 2007/15/0181
Mag eine durch eine so genannte "EU-Leistungsprämie" honorierte Umsetzung der Vorschläge einer Sekretariatsmitarbeiterin in einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei (betreffend etwa die Vermittlung von Telefongesprächen, die Umstellung der Informationsübermittlung, ein Schulungs-Infosystem, die Steuerung des Posteingangs oder die Erledigung des Schriftverkehrs mit Vorschlägen zu einer Vereinheitlichung des Schriftbilds) auch zu einer Senkung der Kosten im Betrieb geführt und einen rationelleren Arbeitsablauf bewirkt haben, so kann dies dennoch nicht die Beurteilung der Vorschläge als belohnungswürdige steuerbegünstigte Verbesserungsvorschläge iSd § 67 Abs 7 EStG herbeiführen (bei den umgesetzten Tätigkeiten handelte es sich vielmehr um allgemein üblich praktizierte Techniken in Kanzleien, die die Grundbedürfnisse eines Kanzleiablaufs regeln).