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Reiseleistungen, Margenbesteuerung bei sog Jugendurlauben

JudikaturÖStZ 2010/894ÖStZ 2010, 443 Heft 18 v. 23.9.2010

UStG 1994: § 23 (§ 10 Abs 2 Z 14)

VwGH 22. 3. 2010, 2007/15/0108

Die Veranstaltung von Jugendurlauben (die auch ein Lern- und Kursprogramm enthalten) zu einem Pauschalpreis, bei denen der Leistungserbringer auf Leistungen anderer Unternehmen iSd § 23 UStG zurückgreift, indem er Reiseleistungen, wie Unterbringung, Verpflegung, Freizeitgestaltung, Kegeln, Transfer, Mietwagen, Tennis, Minigolf, Reiten und Fischen, in Anspruch nimmt, unterliegt der Mehrwertsteuer-Sonderregelung

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