EStG 1988: § 34 Abs 6 und § 35 Abs 5
VwGH 30. 6. 2010, 2008/13/0145 (ebenso 2008/13/0126)
Kosten einer Behinderung können bereits im Zusammenhang mit einer Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit entstehen, wenn jemand - behinderungsbedingt - nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt selbst zu führen und daher auf eine Betreuung, wie sie in einem Alters- oder Pflegeheim typisch ist, angewiesen ist. In einem solchen Fall steht es dem behinderten StPfl iSd § 35 EStG frei, die tatsächlichen Kosten einer Heimunterbringung (auch in Form der Unterkunft und Verpflegung, soweit diese Kosten über die Haushaltsersparnis hinausgehen) als außergewöhnliche Belastung (ohne Abzug eines Selbstbehalts) geltend zu machen (vgl zB Hofstätter/Reichel, EStG36, § 34 Einzelfälle, Stichwort Alters(Pflege)heim). Dabei ist auch der Bezug von Pflegegeld nicht Voraussetzung (vgl VwGH 26. 5. 2010, 2007/13/0051).