Im Zuge der Debatte des AbgÄG 2010 im Finanzausschuss des Nationalrates wurden zwei Änderungen betr UStG vorgenommen, die weder im Ministerialentwurf noch in der Regierungsvorlage vorgesehen waren und erfreulicherweise langjährigen Forderungen des Fachsenats für Steuerrecht der KWT Rechnung tragen: