Am 12. Mai 2010 wurde die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2010 im Finanzausschuss behandelt. Im Zuge seiner Beratungen wurden ein Abänderungsantrag sowie ein Selbständiger Antrag, der eine Novelle zum Tabakmonopolgesetz im Gefolge des EuGH-Urteils 4. 3. 2010, C-198/08 , Kommission/Österreich, ÖStZ 2010/271, zum Gegenstand hat, beschlossen. Bei der Behandlung im Plenum des Nationalrates am 20. Mai 2010 wurde dem AbgÄG 2010 inklusive eines weiteren in zweiter Lesung eingebrachten Abänderungsantrags und der Änderung des TabMG 1996 die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.