Fraglich ist, ob ein Gruppenträger (GT) in der Unternehmensgruppe bei eigenen Verlusten Quellensteuer von ausländischen Einkünften (hier: Lizenzgebühren und Zinserträge, die in Rumänien, Tschechien und Polen angefallen sind) anrechnen
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Fraglich ist, ob ein Gruppenträger (GT) in der Unternehmensgruppe bei eigenen Verlusten Quellensteuer von ausländischen Einkünften (hier: Lizenzgebühren und Zinserträge, die in Rumänien, Tschechien und Polen angefallen sind) anrechnen
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