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Kein Freibetrag für investierte Gewinne bei Basispauschalierung

JudikaturÖStZ 2009/465ÖStZ 2009, 209 Heft 9 v. 4.5.2009

EStG 1988: § 10 und § 17 Abs 1

VwGH 4. 3. 2009, 2008/15/0333

Aus dem ersten Satz des § 17 Abs 1 EStG ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Basispauschalierung als Möglichkeit der Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG mit Pauschalierung der Betriebsausgaben ansieht. Das Betriebsausgabenpauschale lässt den Charakter der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unberührt. Wenn damit auch das in § 10 Abs 1 EStG für die Zuerkennung eines Freibetrags für investierte Gewinne normierte Erfordernis einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG erfüllt ist (vgl Beiser, SWK 2006, S 905), steht dennoch bei der Inanspruchnahme der Pauschalierungsregelung nach § 17 Abs 1 EStG (eines wesentlich an einer GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers, der bei seinen Einkünften aus selbständiger Arbeit pauschale Betriebsausgaben von 6 % geltend machte) dieser Freibetrag nicht zu.

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