Replik auf Schneider, SWK 7/2009, S 310: Wird eine Kapitalgesellschaft gegründet und das Nennkapital nur zum Teil einbezahlt, so entsteht die Gesellschaftsteuerpflicht für die als Gegenleistung übernommene Einlagepflicht nach Schneider (siehe weiter oben) nach Maßgabe der Einzahlung, nach Beiser, SWK 1/2009, S 24, dagegen mit dem Ersterwerb der Gesellschaftsrechte.