KommStG § 2 (EStG 1988: § 22 Z 2)
VwGH 25. 6. 2008, 2008/15/0014
Die Kommunalsteuerpflicht für nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG zu qualifizierende Einkünfte eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH kann nicht durch Zwischenschaltung einer (weiteren) GmbH umgangen werden, indem die bisher an den Gesellschafter direkt ausbezahlten Geschäftsführervergütungen nunmehr an die zwischengeschaltete GmbH fließen und der Geschäftsführer seine Geschäftsführungstätigkeit ab diesem Zeitpunkt im Rahmen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer dieser GmbH ausüben soll.