vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gesamtschuld (Entlassung), Gebührenschuld (Bestandvertrag)

JudikaturÖStZ 2009/1115ÖStZ 2009, 548 Heft 22 v. 16.11.2009

BAO: § 6 und § 237, GebG: § 33 TP 5 Abs 1 Z 1

VwGH 5. 3. 2009, 2007/16/0142

Das Wesen einer Gesamtschuld besteht in einer besonders starken Absicherung des Gläubigers. Der Gläubiger wird damit in die Lage versetzt, sich insbesondere unabhängig vom Leistungsvermögen eines von mehreren Gesamtschuldnern an den bzw die anderen Gesamtschuldner zu halten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte