Das Verständigungsverfahren nach Art 25 OECD-MA (auch Mutual Agreement Procedure oder MAP genannt) ist trotz jüngster Reformen - dabei ist an die Verbesserungen durch den neuen Absatz 5 des Art 25 OECD-MA Update 2008 zu denken1 - weit entfernt davon, dem Einzelnen ein befriedigendes Rechtsschutzniveau zu gewähren. Ein Hauptgrund dafür ist, dass das MAP stark diplomatisch orientierte Züge aufweist,2 wodurch der Individualrechtsschutz tendenziell eher unterentwickelt bleibt. Viele typische Kritikpunkte am Verständigungsverfahren hängen mit der schwach ausgebauten Stellung des Steuerzahlers zusammen: Beispielsweise ist die Dauer des Verfahrens nicht beschränkt, Verständigungsvereinbarungen werden nicht veröffentlicht und es besteht die Gefahr eines Horse-Trading.3