Die Durchführung einer Due Diligence in Verbindung mit der Erstellung eines schriftlichen Due-Diligence-Berichts ist aus dem M&A-Transaktionsalltag nicht mehr wegzudenken. Aus gebührenrechtlicher Sicht stellt sich hierbei insb die Frage, ob es im Zusammenhang mit der Aufnahme bestimmter Rechtsgeschäfte in den Due-Diligence-Bericht zu einer nachträglichen, rechtsbezeugenden Beurkundung gebührenschonend abgeschlossener Rechtsgeschäfte kommen kann. Dieser Problematik widmet sich der vorliegende Beitrag.