Die bei der steuerlichen Entlastung der Familien bisher unberücksichtigt gebliebenen getrennt lebenden Unterhaltspflichtigen waren wieder einmal Gegenstand einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Mit der Aufhebung der Bestimmung über die Abgeltung durch den Unterhaltsabsetzbetrag wäre der Weg für eine verfassungsmäßige steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltslasten von getrennt lebenden Elternteilen bereitet. Dazu wird hier ein Lösungsmodell skizziert.