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KESt-pflichtige Ausschüttung bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung von Eigentumswohnungen

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2009/1059ÖStZ 2009, 533 Heft 22 v. 16.11.2009

Die Berufungswerberin, eine GmbH mit Geschäftsgegenstand "allgemeiner Handel, Werbung und Gebäudevermietung", hat ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer zwei (landesgeförderte) Wohnungen unentgeltlich zur privaten Nutzung überlassen. Für beide Wohnungen lagen keine Umstände vor, die ein Mietverhältnis ausmachen (kein schriftlicher Mietvertrag, keine Mietzinsvorschreibungen, keine Mietzinszahlungen, keine Betriebskostenabrechnungen).

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