Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl II 2002/193 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. 1. 2002, Rs C-409/99 , als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen (§ 3 der VO) anerkannt werden, wurde vom BMF um den Fahrzeugtyp Iveco Massif LKW (2 Seitentüren) ergänzt.