vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2010

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2009/1009ÖStZ 2009, 507 Heft 21 v. 2.11.2009

Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht für ein Kalenderjahr nur dann zu, wenn für dieses Kalenderjahr der volle Unterhalt auch tatsächlich geleistet wurde. In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen bzw ein schriftlicher Unterhaltsvergleich nicht vorliegt, darf im Kalenderjahr 2010 das Ausmaß des vereinbarten und tatsächlich bezahlten Unterhalts zudem folgende monatliche Regelbedarfssätze nicht unterschreiten:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!