Erst durch das Budgetbegleitgesetz 2009 wurde die in § 6 Abs 1 KStG normierte Befreiung inländischer Pensionskassen auf vergleichbare EU-ausländische Vorsorgeeinrichtungen zur gemeinschaftsrechtlichen Gleichstellung ausgedehnt. Bereits vor dem 18. 6. 2009 darf aber schon in EU-konformer Interpretation des EStG im Falle einer österreichischen Immobilieninvestition über einen ausländischen Immobilienfonds durch eine ausländische Pensionskasse einer EU-ansässigen Körperschaft die Abzugssteuer (§ 99 Abs 1 Z 6, § 100 Abs 1 EStG) nur 0,- € betragen.