UStG 1994: § 10 Abs 2 Z 4 lit d
VwGH 13. 12. 2007, 2003/14/0015
Der (wetterfeste) Verbau offener Balkonflächen stellt keine Erhaltungsmaßnahme iSd § 10 Abs 2 lit d UStG, sodass die nach dieser Bestimmung vorgesehene Steuersatzbegünstigung (10 vH) nicht zur Anwendung kommt. Die Frage der Beheizbarkeit der durch die neu errichteten Anlagen abgeschlossenen Räumlichkeiten ist dabei nicht entscheidend.