UStG 1994: § 12 Abs 1 und § 22 Abs 1
VwGH 22. 4. 2009, 2007/15/0143
Im Rahmen der Pauschalierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 22 Abs 1 UStG kommt es zu keiner exakten Erfassung der Vorsteuern, sondern stets zu einer fiktiven Bemessung der Vorsteuern in Höhe der Steuerschuld für die Umsätze im Rahmen nichtbuchführungspflichtiger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. § 22 UStG eröffnet pauschalierten Landwirten kein Wahlrecht, die Vorsteuern "aufgrund der Rechnung oder nach Maßgabe der Zahlung" geltend zu machen und der Übergang von der Besteuerung nach Durchschnittsätzen zur Besteuerung nach den allgemeinen Regeln (im Beschwerdefall ab