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Gutschrift, Rechnungsqualifikation erfordert Einverständnis über die Abrechnung

JudikaturÖStZ 2009/820ÖStZ 2009, 398 Heft 15 und 16 v. 3.8.2009

UStG 1994: § 11 Abs 7 und 8

VwGH 18. 12. 2008, 2006/15/0222

Das Unterbleiben des Widerspruchs des Leistungserbringers, dem eine Gutschrift zugeleitet wird, kann dem Einverständnis mit einer Abrechnung im Gutschriftsweg nicht gleichgesetzt werden, das nach § 11 Abs 8 Z 2 UStG 1994 Voraussetzung dafür ist, dass eine Gutschrift als Rechnung anerkannt werden kann (vgl zum UStG 1972 zB VwGH 24. 3. 1998, 97/14/0116).

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