Die KESt-Pflicht von Bezügen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften wurde im Rahmen des AbgÄG 2009 (nunmehr Budgetbegleitgesetz 2009) rückwirkend per 1. 1. 2009 ausdrücklich in § 93 Abs 1 Z 1 EStG verankert. Der Beitrag stellt die Neuregelung dar und analysiert die Folgen der für die Gesetzesänderung ursächlichen VwGH-Rechtsprechung.