Arbeitgeber möchten trotz Freisetzung den Mitarbeitern eine Zukunftsperspektive ermöglichen, doch Outplacementberatung kann eine lohnsteuerliche Falle sein und laut UFS zur Sachbezugsbesteuerung führen. Der Autor fordert eine Klarstellung des Gesetzgebers für die Steuerfreistellung derartiger Programme.