UStG 1994: § 2 Abs 1
VwGH 25. 6. 2008, 2007/15/0102
Entfaltet ein von einer natürlichen Person als Universalerbe eingesetzter gemeinnütziger Verein in Befolgung der Vorgaben der Erblasserin eine Verkaufstätigkeit über die beweglichen Gegenstände des Nachlassvermögens im Rahmen eines freihändigen Verkaufs durch einen von ihm beauftragten (auch im Testament genannten) Sachverständigen, liegt eine unternehmerische Tätigkeit des Vereins vor. Die über einen Zeitraum von zwei Jahren geführten (umfangreichen) Veräußerungsgeschäfte waren auch für sich genommen geeignet, das Kriterium der Nachhaltigkeit nach § 2 Abs 1 UStG zu erfüllen.