EStG 1988: § 24 Abs 1
VwGH 18. 11. 2008, 2006/15/0253
Nach der Judikatur des VwGH führt die Verpachtung eines Betriebes in der Regel noch nicht zur Betriebsaufgabe, es sei denn, der Betriebsinhaber hätte die Absicht, den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrages nicht mehr weiterzuführen, und hat diese Absicht nach außen zu erkennen gegeben (vgl zB VwGH 25. 6. 2008, 2008/15/0088).