EStG 1988: § 4 Abs 1, BAO: § 24 Abs 1 lit d, UStG 1994: § 12 Abs 10
VwGH 4. 3. 2009, 2004/15/0115
Wird ein Gewerbebetrieb, Gewinnermittlung mittels Betriebsvermögensvergleich gem § 4 Abs 1 EStG, unentgeltlich vom Vater an den Sohn übertragen, bewirkt die weitere betriebliche Nutzung von dem Betrieb dienenden, jedoch im zivilrechtlichen Eigentum des Vaters verbliebenen Gebäude(teilen) für sich allein noch nicht, dass dem Sohn auch die Position eines wirtschaftlichen Eigentümers iSd § 24 Abs 1 lit d BAO in Bezug auf diese Liegenschaften zukäme. Die Zurückbehaltung der Liegenschaften durch den Vater anlässlich der Betriebsübertragung führte damit zu deren Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen des Vaters mit den damit verbundenen steuerrechtlichen Folgen (Aufdeckung der stiller Reserven anlässlich der Entnahme, gewinnwirksame Auflösung des Investitionsfreibetrages sowie Berichtigung von Vorsteuern gem § 12 Abs 10 UStG).