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Maßgebender Zeitpunkt für den Vorsteuerabzug

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2009/526ÖStZ 2009, 261 Heft 11 v. 2.6.2009

Bereits im Urteil vom 29. 4. 2004, C-152/02 , Terra Baubedarf-Handel, hat der EuGH festgestellt, dass das Vorsteuerabzugsrecht für den Erklärungszeitraum auszuüben ist, in dem die beiden erforderlichen Voraussetzungen, nämlich dass die Lieferung der Gegenstände oder die Dienstleistung bewirkt wurde, und dass der Steuerpflichtige die Rechnung oder das Dokument besitzt, das nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Kriterien als Rechnung betrachtet werden kann, erfüllt sind.

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