Aus der Rechtsprechung des EuGH (zuletzt EuGH 21. 6. 2007, C-453/05 , Ludwig, ÖStZ 2007/620) ergibt sich, dass Art 13 Teil B Buchst d Nr 5 6. MwSt-RL auch die Vermittlungsleistung eines Untervermittlers erfasst, wenn der Inhalt der Tätigkeit die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Vermittlungsleistung umfasst.