Nach Ansicht von Kohler ist bei Vorliegen einer landesbehördlichen Förderungszusage, die nur in Sanierungszielgebieten zusteht, nach der Zielsetzung des § 28 Abs 3 EStG die beschleunigte Abschreibung des gesamten Betrags auch dann möglich, wenn es sich um Neubaumaßnahmen handelt.