Bislang gehen Finanzverwaltung, VwGH und die herrschende Meinung davon aus, dass nach § 1327 ABGB gewährte Unterhaltsersatzrenten als wiederkehrende Bezüge gem § 29 Z 1 EStG beim Empfänger einkommensteuerpflichtig sind. Das Urteil des BFH X R 31/07 vom 26. 11. 2008 widerspricht jedoch dieser auch in Deutschland vertretenen Rechtsauffassung. Im Beitrag wird diese Entscheidung analysiert.