In der RV zum StRefG 2009 wurden die Wirkungen des § 10 EStG ausgedehnt und dessen Anwendungsbereich auf alle betrieblichen Einkunftsarten erweitert. Im Gegenzug wird die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne gem § 11a EStG aufgehoben. Die Autoren analysieren die Auswirkungen dieser Neuregelungen mittels Vergleichsmodellen.