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Mit wenigen Ausnahmen werden sämtliche in der Urprodukteverordnung (BGBl II 2008/410) angeführten Produkte ab 2009 auch steuerlich als Urprodukte anerkannt; sie sind damit bei vollpauschalierten Land- und Forstwirten mit einem Einheitswert bis 65.500 EUR (Forsteinheitswert bis 11.000 EUR) abpauschaliert. Bis zur Veranlagung 2008 ist für die Abgrenzung der Be- bzw Verarbeitung zur Urproduktion die demonstrative Aufzählung in Rz 4220 EStR zu beachten.