KStG 1988: § 10 (§ 7 Abs 4), BAO: § 22
VwGH 24. 7. 2007, 2007/14/0029
Die von sog Sitzgesellschaften in Luxemburg und auf Jersey erzielten Zinserträge können unter Anwendung der Missbrauchsbestimmung des § 22 BAO als unmittelbar von der in Österreich ansässigen Großmuttergesellschaft als in Österreich erzielt angesehen werden. Aufgrund dieser unmittelbaren Zurechnung der Einkünfte kam die Steuerbefreiung nach dem internationalen Schachtelprivileg (§ 10 bzw § 7 KStG in der für die Streitjahre 1993 und 1995 jeweils geltenden Fassung) nicht zur Anwendung (vgl zu einem gleichgelagerten Sachverhalt das Erk des VwGH vom 19. 1. 2005, 2000/13/0176).