KStG § 10 Z 5 (§ 7 Abs 4)
VwGH 25. 6. 2007, 2002/14/0078
Gem § 10 Z 5 zweiter Teilstrich KStG in der für das Streitjahr 1989 geltenden Stammfassung waren bei internationalen Schachtelbeteiligungen (§ 7 Abs 4 KStG) Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligungen insoweit befreit, als weder für die gesamte Beteiligung noch für Teile hievon der niedrigere Teilwert (§ 6 Z 2 lit a EStG) angesetzt worden ist.