Nach bisheriger Rz 8229 EStR 2000 kann die Beilage für 2004 (Formular E 108e) während der offenen Berufungsfrist oder im Zuge der Wiederaufnahme des entsprechenden Steuer- oder Feststellungsverfahrens nachgereicht werden. In einer aktuellen Information vertritt das BMF zur Frage der rechtzeitigen Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie 2004 nun folgende Rechtsansicht: