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Nachträgliche Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie für 2004

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2008/196ÖStZ 2008, 88 Heft 5 v. 3.3.2008

Nach bisheriger Rz 8229 EStR 2000 kann die Beilage für 2004 (Formular E 108e) während der offenen Berufungsfrist oder im Zuge der Wiederaufnahme des entsprechenden Steuer- oder Feststellungsverfahrens nachgereicht werden. In einer aktuellen Information vertritt das BMF zur Frage der rechtzeitigen Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie 2004 nun folgende Rechtsansicht:

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