Laut VwGH erweist sich die Praxis der Erteilung einer KESt-Gutschrift an den Erwerber zum Zeitpunkt der Anschaffung der Nullkuponanleihe (vgl Konstruktion eines „vorweg rückgängig gemachten Kapitalertrages“; so auch Rz 7759 EStR 2000) als rechtlich nicht gedeckt und zur Vermeidung einer „Überbesteuerung“ auch nicht erforderlich.