Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit ist unlängst die Umsetzung einer langjährigen Forderung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (vgl zB schon Bruckner, ÖStZ 1998, 607) eingeleitet worden, nämlich die Vereinheitlichung der neun österreichischen Landesabgabenordnungen. Durch eine Änderung des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2008 (BGBl I 2007/103) wurde dem § 7 Finanz-Verfassungsgesetz folgender Abs 6 angefügt, durch den die Gesetzgebungskompetenz für die allgemeinen Bestimmungen und das Verfahren für die von den Ländern und Gemeinden verwalteten Abgaben an den Bund übertragen wurde: