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Einbeziehung der NoVA in die USt-Bemessungsgrundlage - Vertragsverletzungsverfahren

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2008/153ÖStZ 2008, 62 Heft 4 v. 15.2.2008

Die Europäische Kommission hat an Österreich (Malta und Finnland) eine mit Gründen versehene Stellungnahme (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Art 226 EG-Vertrag) gerichtet (siehe Pressemitteilung der Kommission vom 31. 1. 2008, IP/08/135). Hierin wird die Auffassung vertreten, dass die NoVA nicht in die USt-Bemessungsgrundlage einfließen dürfe.

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