(Urnik, JEV 2/2007, S. 42)
In der ungewissen Situation gibt es Übertragungsfälle, in denen nach Ansicht der Autorin ein Zuwarten dann nicht geboten ist, wenn sich bereits nach der derzeit geltenden Regelung die Schenkungssteuer durch geschickte Gestaltung „wesentlich“ verringern lässt. Einige diser optimierbaren Fälle werden im Beitrag aufgezeigt.